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TextAllgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragspartner Der Vertrag besteht zwischen dem Mieter und dem Vermieter, in diesem Fall der Firma Mobiltramp in D 71384 Korb vertreten durch Herrn Klaus Lempp
Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrags ist die Anmietung einer Trampolinanlage. Angegeben werden Auf- und Abbau, Rechnungsadresse, Aktionsort, sowie die Kosten für die Aktion.
Bestimmungsgemäßer Einsatz
Die Geräte dürfen nur für den vorgesehenen Zweck eingesetzt und nicht überlastet werden, was der Mieter bei Aktionen ohne Betreuung garantiert. Änderungen an den Geräten, sowie das Anbringen von unlösbaren Beschriftungen, Schildern oder Aufklebern ist nicht gestattet. Die Beschaffung von eventuell erforderlichen Genehmigungen oder Anmeldungen [ z.B. GEMA o.ä.] für den Betrieb der Geräte oder die Durchführung der Aktionen liegt organisatorisch und kostenmäßig im Verantwortungsbereich des Mieters.
Aufbau und Abbau
Benötigt wird eine ebene, saubere Fläche, z.B. Gras, Asphalt. (Bodenmatte wird gestellt). Zufahrt für einen Transporter mit Anhänger mit einer Durchfahrthöhe von 3,80 m Höhe. Bei Aktionen mit Betreuung stellt der Mieter für unsere Fahrzeuge kostenlose Parkmöglichkeiten am Aktionsort zur Verfügung. Die Mietgegenstände müssen zum vereinbarten Termin vollständig zur Rücknahme durch den Vermieter bereitstehen. Ist eine Rücknahme nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht oder nur verspätet möglich, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung zusätzlich Miete fordern. Unberührt hiervon bleibt die Geltendmachung eines weiteren Schadens, insbesondere eines solchen von entgangenem Gewinn und Schadenersatz aufgrund der Unmöglichkeit einer anderweitigen Vermietung. Eventuelle notwendige Reparaturen, Neubeschaffungen oder Reinigungsarbeiten werden dem verursachenden Mieter auch nachträglich in Rechnung gestellt. Bei Selbstabholung trägt der Mieter das Transportrisiko und haftet im vollem Umfang für verspätete Rücklieferung.
Betreuung der Attraktionen durch den Mieter
Sofern für Geräte / Aktionen Betreuungspersonal seitens des Vermieters nicht vorgesehen ist, verpflichtet sich der Mieter die Geräte durch geeignetes, erwachsenes Betreuungspersonal ständig zu beaufsichtigen und garantiert den bestimmungsgemäßen Einsatz. Alle mit der Aufsicht betrauten Personen sind vom Mieter mit der Funktionsweise und den Sicherheitshinweisen vertraut zu machen.
Betreuung der Attraktionen durch den Vermieter
Das Aufsichtspersonal behält sich vor, Personen, die gegen die Sicherheitsregeln verstoßen, bzw. durch ihr Verhalten ein Sicherheitsrisiko für die übrigen Gäste darstellen, von der weiteren Teilnahme am Aktionsbetrieb auszuschließen. In diesem Fall und bei drohender Gefahr können einzelne Geräte zeitweilig oder dauerhaft außer Betrieb genommen werden.Das Personal des Vermieters erhält pro Tag und Person ein Essen und ein Getränk. Die Einsatzzeit beträgt 10 Std. inklusive Pausen. Für Aktionspausen stellt der Mieter geeignetes Bewachungspersonal zur Verfügung.
Energiebedarf Zum Betrieb Abends wird ein Stromanschluß, 230V / 6A benötigt. (Beleuchtung)
Haftung Für Schäden, Zerstörung, Diebstahl und die daraus entstehenden Folge- und Ausfallkosten haftet der Mieter in vollem Umfang. Ebenso für Unfälle die in seinem Verantwortungsbereich entstehen. Er stellt den Vermieter von Schadensersatzleistungen, die sich aus der Benutzung der Geräte oder Teilnahme an den Aktionen ergeben frei. Die Benutzung ist nur ohne Schuhwerk zulässig und geschieht, wie die Teilnahme an alle anderen Aktionen, auf eigene Gefahr der jeweiligen Teilnehmer. Sofern der Vermieter die Mietgegenstände bei Rückgabe nicht unmittelbar auf mögliche Schäden hin überprüfen kann, entbindet dies den Mieter nicht von seiner Verpflichtung für Schäden zu haften, die in seinem Verantwortungsbereich entstanden sind. In diesem Fall erfolgt eine Nachberechnung.
Ausfall von Geräten Bei einem nicht durch den Mieter verursachten Ausfall von Geräten oder Teilen davon vor oder während der Veranstaltung bemüht sich der Vermieter im Bereich seiner Möglichkeiten um eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung. Schadenersatzleistungen werden hiermit jedoch ausdrücklich ausgeschlossen, sofern der Ausfall nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters zurückzuführen ist. Die Höhe eines möglichen Schadenersatzes ist maximal der Mietpreis für die betreffende Aktion, bzw. das betreffende Gerät. Bei einem Ausfall während der Veranstaltung ist der Vermieter unverzüglich telefonisch zu benachrichtigen. [ ggf. Nachricht auf Anrufbeantworter.]
Verbindlichkeit Buchungen werden bei Annahme durch den Vermieter und Erstellen einer Auftragsbestätigung für beide Seiten bindend. Bei Terminänderungen bis 8 Tage vor der Veranstaltung [ Absagen oder Verschieben ] durch den Mieter wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 erhoben. Bei kurzfristigen Änderungen [ weniger als zwei Tage vor dem ursprünglich gebuchten Veranstaltungstermin ] werden 100 berechnet. Bei Abbruch während der Veranstaltung wird der Gesamtbetrag fällig.
Wetterrisiko Das Wetterrisiko trägt in jedem Fall der Mieter.
Zahlung Der Rechnungsendbetrag ist zahlbar ohne Abzug unmittelbar nach der Veranstaltung oder Rechnungsgestellung.
Gültigkeit Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Aktionsgeräten oder Künstlern gelten, jeweils in der neuesten Fassung, für alle Geschäftsbeziehungen als vereinbart, sofern keine weiteren schriftlichen Verträge bestehen, die sie in einzelnen Punkten oder insgesamt ersetzen oder ergänzen. Für alle in bestehenden Verträgen nicht aufgeführten Vereinbarungen erlangen die entspr. Punkte dieser AGB Gültigkeit. Der Vermieter widerspricht hiermit ausdrücklich allen anders lautenden Bedingungen des Mieters.
Wirksamkeit Sollten einzelne Teile dieser AGB im Einzelfall unwirksam oder nicht anwendbar sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der Übrigen.
Erfüllungsort Als Erfüllungsort gilt D 71384 Korb. Gerichtsstand ist 71328 Waiblingen.
Ich bin mit den Bedingungen einverstanden:
Ort...................................................Datum.................Unterschrift .....................................
bitte per Fax an 071512052648.
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